Angaben

REPERATURBEDINGUNGEN FÜR GROSSKÜCHEN

Für sämtliche der Firma Thomas Rehse Großküchentechnik erteilte Aufträge von Reparaturen und Änderungen – ausgenommen Garantieleistungen – gelten folgende Bedingungen.

I.Reperaturort, - umfang, - zeiten

1. Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik kann den Ort, an dem die Reparaturen durchgeführt werden ( Fabrik, Werkstatt, Aufstellungsort u. ä ) bestimmen. Wird die Reparatur beim Auftraggeber durchgeführt, so hat dieser den Zugriff auf das Gerät so zu ermöglichen, dass eine fachgerechte Reperatur vorgenommen werden kann. Transporte – einschließlich Verpackung – gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

2. Reperaturzeiten sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3. Ergibt sich während der Durchführung der Reparatur die Notwendigkeit wesentlicher zusätzlicher Arbeiten, werden diese nur mit Genehmigung des Auftragsgebers durchgeführt.

II. Preise und Zahlungsbedingungen.

1. Die Preisberechnung erfolgt nach Aufwand, sowie keine Reperaturpreislisten vorliegen. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt.

2. Ein Kostenvoranschlag wird dem Auftraggeber auf Verlangen erstellt. Erweitert sich der Reperaturumfang gemäß Ziffer 1., Absatz 3, wird ein erweiterter Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorgelegt. Wird in angemessener Frist ein Reperaturauftrag nicht erteilt, ist Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik berechtigt, die Kosten der Untersuchung zu berechnen. In diesem Fall braucht das untersuchte Gerät nicht mehr in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn es technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar ist

3. Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zu leisten. Es können Vorrauszahlungen verlangt werden.

III. Gewährleistung und Haftung

1. Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik leistet keine Gewähr für die Fehlerfreiheit des bei der Reparatur verwendeten Materials und für einwandfreie Arbeit in der Weise, dass sie die innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigten Mängel behebt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

2. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen, als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn Änderungen oder Reparaturen ohne Zustimmung von Küppersbusch oder der Firma Thomas Rehse Großküchentechnik am Reparatur Gegenstand vorgenommen wurden oder Fehler vorliegen, die auf unsachgemäße Benutzung, äußere Einflüsse oder auf Fremdeingriffe zurückzuführen sind.

3. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Reparaturen ohne Aufstellung mit Lieferung des Gerätes, bei Reparaturen mit Aufstellung mit Meldung der Betriebsbereitschaft. Verzögert sich die Aufstellung bzw. Absendung ohne Verschulden der Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit Mitteilung der Auslieferungs,- Absendungs,- oder Aufstellungsbereitschaft an den Auftragsgeber. Ausgeschlossen sind Leuchtmittel, Dichtungen, einzelne Elektronische Bauteile wie Eproms usw.

4. Anderweitige Ansprüche gegen Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik, ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Reperaturgerät selber entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

IV. Aufbewahrung

1. Für Beschädigungen oder Untergang übernommener Geräte haftet Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik nur nach den Vorschriften über unentgeltliche Verwahrung, es sei denn, dass Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

2. Wird das Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung mit Hinweis auf die mögliche Verwertung des Gerätes abgeholt, so entfällt für Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung. Nach Ablauf der Frist erklärt sich der Auftraggeber schon jetzt mit der Verwertung des Gerätes durch Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik einverstanden.

V. Datenspeicherung

1. Fa. Thomas Rehse Großküchentechnik erfasst und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen Daten der Auftraggeber.

VI. Gerichtsstand

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist bei Vollkaufleuten 31303 Burgdorf

Firma Thomas Rehse Großküchentechnik